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Unternehmenstransaktionen, insbesondere Unternehmenskäufe und -verkäufe, bringen vielfältige Herausforderungen mit sich, die weit über die rechtssichere Gestaltung von Verträgen hinausgehen.

Bei Unternehmenstransaktionen sind aus unserer Sicht betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Belange miteinander untrennbar vereint. Deshalb verfügen unserer Rechtsanwälte und Steuerberater über das, was es für eine erfolgreiche Transaktion braucht: tiefes betriebswirtschaftliches Verständnis, durchsetzungsstarkes Auftreten, strategische Weitsicht und Erfahrung. Und natürlich: die Freude und der Heißhunger auf eine für den Mandanten in allen Punkten erfolgreiche Transaktion!

Was unterscheidet uns von anderen?

Eine Unternehmenstransaktion ist ein Prozess, bei dem viele unterschiedliche Player aufeinander treffen und optimal gemanagt werden müssen, um den Erfolg zu gewährleisten. Unser Beratungsansatz fängt daher bereits bei den ersten Kauf- oder Verkaufsgedanken an. Ist es das richtige Target? Passt die Bewertung? Welche wesentlichen Bestimmungen sollten bereits beim Letter of Intent vereinbart werden, der oft den Beginn der Transaktion darstellt? Unsere Berater arbeiten sich dabei tief in die betriebswirtschaftlichen Details ein, um das optimale Endergebnis sicher zu stellen. Natürlich verhandeln wir mit viel Erfahrung die komplexen Vertragsbestimmungen. Das ist jedoch nur ein kleiner Teil unserer Expertise.

Was können wir für Sie erreichen?

In der Vielzahl unserer Fälle deutlich mehr, wie Sie vielleicht zu Anfang denken. Denn oft ist für den Transaktionserfolg entscheidend, bereits die richtige wirtschaftliche Abgrenzung zu vereinbaren (Locked Box Modell vs. Closing Accounts) oder optimal die sog. Überleitungsrechnung vom vereinbarten Enterprise Value hin zum tatsächlich zu zahlenden Kaufpreis (Equity Value), die sog. Equity Bridge, zu verhandeln. Oft stecken genau in diesen Fragen erhebliche finanzielle Vorteile, die es zu heben und zu verhandeln gilt.

Was ist die Herausforderung bei der Kaufpreisvereinbarung?

Kaufpreise in M&A Transaktionen sind häufig sehr komplex geregelt. Neben fixen Kaufpreisbestandteilen werden oftmals sonstige Gegenleistungen in Aktien, Rückbeteiligungen an der neu entstehenden Einheit, variable Bestandteile in Abhängigkeit von zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen (Earn-Outs) oder gar finanzielle Beteiligungen des Verkäufers durch Verkäuferdarlehen vereinbart. Häufig ist die Unternehmensbewertung mit den vorgenannten Kaufpreisbestandteilen eng verzahnt. Wir verfügen über den Marktüberblick und die Weitsicht, welche Variante für Sie die optimale darstellt und verhandeln hart und Durchsetzungsstark solche Regelungen, die marktgerecht und angemessen sind.

Warum ist die optimale steuerliche Gestaltung gerade bei einer Unternehmenstransaktion entscheidend?

Es geht nicht darum, um jeden Preis Steuern zu sparen, sondern um viel mehr. In Deutschland ist es möglich, für einen Unternehmensverkauf zwischen 1,8% und – wenn alles falsch läuft – nahezu 75% Steuern zu bezahlen. Dazwischen besteht eine erhebliche Spannbreite je nach Rechtsform, Unternehmensstruktur und Art der Unternehmenstransaktion. Daraus wird deutlich, dass eine vorherige steuerliche Analyse und perfekte Verhandlung der Verkaufsstruktur nahezu elementar ist.

Doch es geht auch um etwas ganz anderes: in Kaufverträgen finden sich üblicherweise komplexe Steuerklauseln, die das Risiko noch zu zahlender und die Chance noch zu erstattender Steuern aufteilen. Nur wenige Experten verfügen über das Know-How, bei diesen Klauseln praxistaugliche optimale Verhandlungsergebnisse zwischen beiden Parteien zu erreichen und dabei dennoch ein ausgeglichenes Gesamtkonzept zu erreichen.

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